Die Feldpost des Feldheeres und ihreTagesstempel
An der Postversorgung des Feldheeres waren drei verschiedene Postverwaltungen beteiligt
-die Deutsche Reichspost
-die Königlich Württembergische Post und
-die Königlich Bayerische Post
Die Abgrenzung zwischen diesen Postverwaltungen und der Feldpost bestand darin, daß die Angehörigen der drei genannten Postverwaltungen Zivilisten und die der Feldpost Soldaten im Sinne der Haager Landkriegsordnung mit allen Rechten und Pflichten waren. Daher trug der Feldpostler die Uniform des Feldheeres und war bewaffnet. Er unterlag der Disziplinarstrafgewalt seiner militärischen Vorgesetzten. Eine Vermischung mit den drei genannten Feldposteinrichtungen war schon deshalb unzulässig, weil die Haager Landkriegsordnung für Soldaten eine einheitliche Führung vorsieht und sich kein Soldat auf weitere für ihn verbindliche Führungsstrukturen berufen konnte. Konkret bedeutete dies, daß ein im Frontbereich durch den Gegner aufgegriffener Reichspostbeamter in Erklärungsnot geriet und dieser sich durchaus statt in einem Kriegsgefangenenlager vor einem Militärstrafgericht wiederfinden konnte. Schracke hat in seinem Buch „Geschichte der deutschen Feldpost im Kriege 1914 / 18“ diese wesentlichen Gegebenheiten nicht mit der nötigen Klarheit dargestellt. Die Zusammenarbeit zwischen der Feldpost und den Postverwaltungen hat trotz dieser strikten Abgrenzung nahezu reibungslos funktioniert. Dies lag u.a. daran, daß dem damaligen Zeitgeist entsprechend ein Postbeamter in verantwortlicher Stellung meist auch gleichzeitig Reserveoffizier oder Reserveunteroffizier und mit den militärischen Gepflogenheiten bestens vertraut war.
Das militärische Unterstellungsverhältnis war in der Regel wie folgt festgelegt:
-Der Armeepostdirektor unterstand dem Chef des Generalstabes der Armee.
-Die Feldpostexpedition des Armeeoberkommandos dem Oberquartiermeister der Armee.
-Die Feldpostexpedition der Division dem Divisionskommandeur.
-Das Feldpostamt des Armeekorps dem Chef des Stabes des Armeekorps.
-Im Etappengebiet unterstanden die Feldposteinrichtungen dem Etappeninspekteur.
Der Armeepostdirektor war im Bereich einer Armee die zentrale Stelle für eine funktionie-rende Feldpost. Das Gebiet einer Armee war in eine Kampfzone und in eine Etappe eingeteilt. Die Verantwortung im Etappengebiet gegenüber dem Armeeobekommando trug der Etappeninspekteur. Dem Armeepostdirektor war es freigestellt, ob er seinen Dienstsitz beim A. O. K. oder beim Etappeninspekteur hatte. Meist befand er sich beim Etappeninspekteur.
Um die Versorgung des Feldheeres mit Feldpost und damit die Verwendung der Feldpost-stempel zu verstehen, sind Grundkenntnisse der Mobilmachungsphase des 1. Weltkrieges erforderlich. Im letzten Friedensmonat des Jahres 1914 ( Juli 1914 ) bestand das Feldheer aus 761.000 Soldaten, die entweder als Wehrpflichtige oder als Zeit- und Berufssoldaten aktiv in den jeweiligen Garnisonen ihren Dienst versahen. An Großverbänden existierten Korps und Divisionen. Armeeoberkommandos, Reservekorps und Reserve-, Ersatz- und Landwehr – Divisionen waren nur für den Kriegsfall vorgesehen. Mit der Mobilmachung erhöhte sich der personelle Umfang des Heeres auf 2.019.500 Mann ( Kriegsstärke ). Dieses zusätzliche Personal diente zur Aufstellung der o.a. Reserve-, Landwehr- und Ersatzformationen, aber auch zur Komplettierung der aktiven Korps und Divisionen, da diese im Frieden nicht alle Stellen besetzt hatten. Zu den Mobilmachungsstellen der aktiven Großverbände zählten z. B. auch die Feldpostanstalten. Das erforderliche Material für diese Mobilmachungsverbände lagerte in Depots und wurde nach einem festgelegten Plan mit Eintreffen der Reservisten ausgeliefert. Die exakte Gliederung und Ausstattung mit Personal und Material war im sogenannten „Etat“ festgelegt. Hatte ein Verband alles zusammen, war er „mobil“ und rückte ins Feld ab. Das Personal der Feldpost bestand zu Kriegsbeginn überwiegend aus Reservisten der drei oben genannten Postverwaltungen. Mit der Einberufung wurden sie Soldaten des Feldheeres und empfingen ihre Ausrüstung am Mobilmachungsstandort. Welche Ausrüstungsgegenstände hier von der Postverwaltung, bzw. vom Heer zu empfangen war, regelte die Feldpostdienstordnung. Den Sammler interessieren natürlich besonders die Tagesstempel der Feldpost. Dabei sind ebenfalls einige Grundkenntnisse erforderlich, deren wichtigste nachfolgend dargestellt werden.
(Quelle: Stempelhandbuch der Deutschen Feldpost im Ersten Weltkrieg 1914 - 1918, Horst Borlinghaus, ArGe Deutsche Feldpost 1914 - 1918, S. 7 u. 8)